Der Generalrat der Italiener im Ausland (C.G.I.E),
eingeführt durch das Gesetz Nr. 368 vom
6.11.1989, abgeändert durch das Gesetz Nr.
198 vom 18.6.1998 und
Durchführungsverordnung per Präsidialerlass
Nr. 329 vom 14. September 1998, ist das
Vertretungsorgan der italienischen
Gemeinschaften im Ausland bei all den
Organisationen und Behörden, die politische
Arbeit für die Gemeinschaften im Ausland
umsetzen.
Mitglieder
Der Generalrat setzt sich aus 94 Mitgliedern
zusammen, von denen 65 Vertreter der
italienischen Gemeinschaften im Ausland und
29 mittels eines Dekrets des italienischen
Ministerpräsidenten. Die 29 von der
italienischen Regierung benannten Mitglieder
setzen sich folgendermaßen zusammen:
a) zehn aus den italienischen
Emigrationsvereinigungen:
b) sieben aus im italienischen Parlament
vertretenen Parteien;
c) neun aus den Gewerkschaftsverbänden und
größten italienischen
Wohlfahrtsorganisationen, die Mitglieder im
italienischen nationalen Rat für Wirtschaft
und Arbeit sind;
d) einer aus der italienischen
Pressevereinigung;
e) einer aus der Pressevereinigung für
italienische Presseerzeugnisse im Ausland;
f) einer aus der wichtigsten Organisation
der Grenzarbeiter.
Die Amtszeit für die Mitglieder des
Generalrates der Italiener im Ausland ist
gleich wie die Amtszeit für die Mitglieder
der Komitees der Italiener im Ausland (COMITES).
Präsident des CGIEs ist der Außenminister,
wählbar sind die Ämter des Generalsekretärs,
der vier Vize-Generalsekretären, der
Mitgliedergruppe, die vom Staat gewählt
werden (17 Mitglieder) und des
Präsidentenkomitees, der sich mindestens
sechs mal pro Jahr versammelt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Ordnungsgemäß wird der Generalrat der
Italiener im Ausland CGIE vom
Generalsekretär zweimal im Jahr zusammen
gerufen. Darin werden Vorschläge zur
Verbesserung der Lage der Italiener im
Ausland formuliert.
Im Einzelnen, äußert sich der CGIE
über die Orientierung der Regierung in
folgenden Themenbereiche: Staatsmittel zur
Förderung der Italiener im Ausland;
mehrjährige
Projekte und Finanzierungen für die
Schulpolitik, berufliche Ausbildung
und Sozialschutz und Vorsorge; Kriterien der
Mittelbewilligung für nationale Vereine,
Fürsorgeverbände, Körperschaften für die
Berufsausbildung, Presse- und
Informationsorgane; Radio- und
Fernsehprogramme für die Italiener im
Ausland; Reformlinien für die Konsulats-,
Schul- und Sozialdienste.
Neuer Organisationsplan
Die Vollversammlung des CGIEs (in
Rom am 1. und 2. Dezember) hat die Ämter wie
folgt besetzt:
1) Generalsekretär: Franco NARDUCCI,
wohnhaft in Zürich (Schweiz)
2) Vize- Generalsekretär für Europa und
Nordafrika:
Giovanni FARINA , wohnhaft in Paris
(Frankreich)
3) Vize- Generalsekretär für Lateinamerika:
Antonio MACRI’ , wohnhaft in Buenos
Aires (Argentinien)
4) Vize- Generalsekretär für die
englischsprachigen Länder:
Gino BUCCHINO , wohnhaft in Toronto (Kanada)
5) Vize- Generalsekretär für die von
der Regierung gewählten Gruppe:
Luigi SANDIROCCO , wohnhaft in Pescara (Italien)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für Europa
und Nordafrika:
6) Tommaso CONTE, wohnhaft in
Stuttgart (Deutschland)
7) Lorenzo LOSI, wohnhaft in Londra
(England)
8) Claudio MICHELONI, wohnhaft in
Zürich (Schweiz)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für
Lateinamerika:
9) Luigi BARINDELLI, wohnhaft in Sao
Paolo (Brasilien)
10) Filomena NARDUCCI , wohnhaft in
Montevideo (Uruguay)
11) Giuseppe NEGRO, wohnhaft in La
Plata (Argentinien)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für
die englischsprachigen Länder:
12) Marco FEDI, wohnhaft in Melbourne
(Australien)
13) Domenico Mancini, wohnhaft in
Detroit (USA)
14) Maurizio MARIANO, wohnhaft in
Johannesburg (Südafrika)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für die
von der Regierung gewählte Gruppe:
15) Camillo MOSER, wohnhaft in Rom
(Italien)